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Unsere Gutschein können Sie sowohl als Gutschein über einen Eurobetrag als auch für ein bestimmtes Angebot erwerben. Wir lösen b.a.w. alle je ausgestellten Gutscheine ein, auch wenn die gesetzliche Verjährung nach 3 Jahren zu einem 31.12. eintritt. Bei Gutscheinen über ein bestimmtes Massageangebot gilt immer der Wert in Euro im Hintergrund, bei einer Preiserhöhung und verzögerter Einlösung kann sich also auch eine Zuzahlung ergeben.

 

 

Bedingungen zu unseren Gutschein finden Sie unter §4 Punkt 7 unserer AGB.